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WAS TUN IM TRAUERFALL?

Kommt es zu einem Trauerfall, ist es für die Angehörigen in diesen schweren Stunden nicht leicht, den Überblick zu wahren was zu tun ist. Wir möchten Ihnen gerne helfen und stehen Ihnen zur Seite.


Wenn Ihr Familienmitglied zu Hause verstirbt, sollte erst der Hausarzt, evtl. der Notarzt (112) oder den kassenärztlichen Notdienst gerufen werden. Dazu ist der Personalausweis des Verstorbenen bereit zu halten.


Der Arzt stellt den Totenschein aus und hinterlegt diesen bei Ihnen. Dann sollten ein Bestattungsinstitut ihres Vertrauens informiert werden. Wenn Ihre Wahl auf uns trifft, sind wir umgehend für Sie da und übernehmen von diesem Zeitpunkt an alle Erledigungen, die Sie in unsere Hände legen möchten und die mit der Bestattung Ihres Angehörigen zu tun haben.

Sollte Ihr Angehöriger in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen, wird in der Regel bereits beim Einzug in die Einrichtung die Benennung des gewünschten Bestattungshauses erbeten. Für viele Menschen ist das ein besonders schwerer Schritt, noch zu Lebzeiten diesem Verlangen nachzukommen. Meistens ist man jedoch beim Eintritt des Todesfalles einfach überfordert, so dass es sehr wichtig ist, sich bereits zu Lebzeiten zu informieren und abzusichern. Die Benachrichtigung des Arztes und der Anruf bei uns wird dann im Trauerfall durch das Pflegepersonal getätigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Meldebescheinigung
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde (evtl. Auszug aus dem Familienbuch der Eltern)
  • Versicherungskarte der Krankenkasse
  • Unterlagen der Renten / Pension
  • Versicherungsunterlagen z.B. Lebens- oder Sterbegeldversicherung
  • Unterlagen des Versorgungsamtes
  • ggfs. Vorsorgeunterlagen
  • Grabnachweis, falls Grabstelle vorhanden

Sollten Urkunden, aus welchen Gründen auch immer, verloren gegangen sein oder nicht zur Verfügung stehen, so sind wir bei der Beschaffung gern behilflich. Wir erledigen auch alle notwendigen Behördengänge für Sie.

Verheiratete

  • auch Heiratsurkunde oder Stammbuch/ Familienbuchauszug (bei Heirat nach 01.01.1958)

Verwitwete

  • auch Sterbeurkunde des Partners

Geschiedene

  • auch Scheidungsurkunde und Stammbuch / Familienbuchauszug (bei Heirat nach 01.01.1958)

Unsere Tätigkeiten für Sie:

Abmeldung, Ummeldung – Einreichung des Sterbefalls und Abrechnungen bei:


  • Amt des Sterbe- und Wohnortes
  • Kirche
  • Rente/ Pension
  • Beantragung der Überbrückungsbezüge
  • Versicherungen z.B. Sterbegeldversicherung
  • Krankenkasse
  • Banken und Sparkassen
  • Besoldungsstellen
  • Versorgungsamt
  • u.v.m.

 

Terminliche Absprachen mit dem Friedhof, dem Pastor / Redner, Musikern, Trägern, Restaurants, Vertretern von Firmen, Vereinen und weiteren sind für uns eine Selbstverständlichkeit.


Weiterhin liefern wir Ihnen Trauerdrucksachen (auch Postfertig), Kränze und Gestecke, Dekorationen, Zeitungsanzeigen, Danksagungen, Grab -anlagen und –pflege, Musikerbuchungen, Fahrdienst etc. bis hin zur Wohnungsauflösung.


Unser Unternehmen unternimmt die Überführung, Herrichtung und Aufbahrung der Verstorbenen. Verabschiedungen im eigenen Abschiedsraum sind möglich. Weiter bereiten wir die Trauerfeier / Bestattung vor, gestalten diese nach Ihren Wünschen und führen sie aus. Übernehmen alle Formalitäten bei Behörden, Kirche und Friedhof. Wir unterstützen Sie bei der Durchsicht Ihrer Unterlagen und machen darüber hinaus Ihre Ansprüche bei Versicherungen und Versorgungskassen geltend.

Wenn Sie es wünschen, haben Sie nur uns als Ansprechpartner. Wir begleiten Sie…


  • bei dem Aussuchen der Grabstätte
  • der Fahrt zur Rentenstelle
  • als Hilfestellung bei dem Steinmetz


oder nehmen Ihnen auf Wunsch, wenn möglich, die Wege gänzlich ab.

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